Im Einklang mit Flora und Fauna
Beide Wasserkraftanlagen verfügen über alte Wasserrechte, die neu festgestellt wurden (sogenannte Altrechtsfeststellung). Damit verbunden waren Auflagen, in erster Linie die Errichtung von Fischauf- und -abstiegsstiegsanlagen (umgangssprachlich Fischtreppen genannt).
Beide Anlagen verfügen nicht nur über eine Fischtreppe, sondern auch einen fischfreundlichen Horizontalrechen und ein Leitsystem für sohlständige Lebewesen. Sie wurden gemeinsam mit den zuständigen Behörden konzipiert, entsprechen den modernsten Anforderungen an eine ökologisch Staustufe und erfüllen die Anforderungen des Durchgängigkeitsprogramms im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Nach erfolgter Errichtung der Fischtreppen wurden im Frühjahr 2011 zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Fischtreppen an beiden Wasserkraftanlagen Probebefischungen durch einen Sachverständigen vorgenommen, die sich ungefähr zwei Monate hinzogen. Die dabei erzielten Ergebnisse waren sehr gut; teilweise wurden pro Tag mehr als 100 wandernde Fische gezählt, darunter Bachforellen, Aale und die seltenen, unter Naturschutz stehenden, Bitterlinge, die ihren Laich in die Flussmuscheln ablegen.